Informationen zur Abrechnung
Grundsätzlich rechnen wir nach den gültigen Gebührenordnungen EBM und GOÄ ab. Kassenpatienten dürfen sich darauf verlassen, dass wir Ihnen alle im Rahmen des Leistungskataloges verfügbaren Leistungen anbieten.

Rechnungserstellung
Als Praxis sind Sie im Zentrum unserer uneingeschränkten und umfassenden Kompetenz. Damit sich auch unsere Arzthelferinnen Ihrer persönlichen Betreuung widmen können, habe wir für die Abrechnung die privatärztliche Abrechnungsstelle ALG beauftragt. Nach Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen werden selbstverständlich nur für die Abrechnung erforderliche Daten an diese Stelle weitergegeben.
- Anbieter:ALG GmbH, August-Becker-Straße 10, 45711 Datteln
- Internet:www.algonline.eu
- Telefon:02363 / 363-0
- Telefax:02363 / 363-444
Weitere Informationen für unsere Patienten
Kassenpatienten
Die gesetzliche Krankenversicherung ist darauf ausgerichtet, zu finanzieren, was im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V) „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Doch die Medizin bleibt nicht stehen. Die Zahl der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wächst kontinuierlich. Gleichzeitig wird der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht oder mit deutlicher Verzögerung weiterentwickelt. Dies führt zwangläufig dazu, dass informierte und anspruchsvolle Patienten von Krankenkassen bestmögliche Diagnostik und Therapie per Gesetz nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen dürfen.Privatpatienten
Privat versicherte Patienten schliessen individuelle Verträge mit Versicherungsunternehmen, die Ihnen die in Anspruch genommenen Leistungen voll oder anteilig erstatten. Da zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die jeweiligen Leistungen bereits in Anspruch genommen wurden, ist es ratsam, dass privat versicherte Patienten den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang genau kennen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die erstmals in Anspruch genommen werden oder für Leistungen, die nicht zum üblichen Umfang einer medizinischen Standardbehandlung gehören. Sicher ist verständlich, dass in Anspruch genommene Leistungen auch bei Nichterstattung durch Beihilfestellen oder Versicherungen zu begleichen sind.Beanstandungen
Wenn Sie Posten auf der Rechnung nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich umgehend an die ALG oder an uns. Die Rechnung wird dann noch einmal geprüft und Ihnen detailliert erläutert. Oft kommt es im Rahmen der Beratungsziffern und bei den Steigerungssätzen zu Rückfragen. Wir setzen höhere Steigerungssätze nur dann an, wenn es sich um umfwändigere Leistungen handelt, die im Rahmen der veralteten Gebührenordnung nicht adäquat abgebildet werden. In keinem Fall überschreiten wir jedoch den anerkannten maximalen Steigerungssatz von 3,5 Punkten.Beihilfepatienten, Lehrer, Beamte
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfestellen sich bei der Erstattung von Leistungen die Gebührenordnung sehr restriktiv auslegt. Gelegentlich kann dies dazu führen, dass Sie bei Nutzung eines günstigen Tarifes Ihrer privaten Krankenversicherung die entstandene Differenz selbst zu tragen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Abrechnungsstelle eine ausbleibende Erstattung erbrachter Leistungen nicht als Grund für eine Rechnungskürzung akzeptiert.Zahlungsziel
Den Zeitpunkt zum dem Ihre Rechnung zu begleichen ist, entnehmen Sie bitte der Rechnung. Sofern Sie Ihre Rechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können, nehmen Sie zur Vermeidung von Mahngebühren bitte Kontakt mit der Rechnungsstelle auf. Diese wird in der Regel eine kulante Lösung finden.Kann ich auch direkt an die Praxis zahlen?
Ja. Auch dies ist möglich. Aktuell sind allerdings keine Kartenzahlungen möglich. Sie können den Betrag in bar entrichten. In Ausnahmefällen sind Zahlungen auf Rechnung auch ohne Beteiligung der Abrechnungsstelle möglich. Sie erhalten dann direkt von uns eine Rechnung.Warum überhaupt "Extraleistungen"?
Viele Dinge sind nicht immer unbedingt notwendig. Dennoch gibt es Situationen, bei denen es sinnvoll ist, das Bestmögliche zu tun oder andere Wege zu beschreiten. Hierzu zählen zum Beispiel bewährte Heilverfahren der Naturheilkunde oder reisemedizinische Leistungen. Wir möchten unseren Patienten die Wahl geben, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen. Sofern es sich um aus unserer Sicht sinnvolle Maßnahmen handelt, werden wir Ihnen diese gegebenenfalls anbieten. Bitte haben Sie aber auch Verständnis, dass wir keine Wunschbehandlungen durchführen, hinter denen wir inhaltlich nicht stehen.Links und Downloads
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